Was tut der Elternverein?

Die Einrichtung eines Elternvereins in einer Schule dient der Bewusstmachung sowie der Durchsetzung von Anliegen und Forderungen, die alle Eltern betreffen. Der Elternverein ist also die Interessenvertretung der Eltern an der Schule.

Die Bildung von Elternvereinen richtet sich nach dem Vereinsgesetz. Weder das Bundesministerium für Bildung noch die Wiener Bildungsdirektion sind für interne Belange der Elternvereine zuständig. Es gibt auch keine schulbehördliche Zulassung. Die Schulleiter:innen haben jedoch die Errichtung und die Tätigkeit von Elternvereinen zu fördern (§ 63 Abs. 1 Schulunterrichtsgesetz – SchUG).


Welche Aufgaben hat der Elternverein?

Die konkreten Aufgaben und Ziele des Elternvereins können je nach Schulart und Rechtsträgerschaft unterschiedlich ausfallen. Gemeinsam ist allen Elternvereinen, dass sie die Interessen der Erziehungsberechtigten vertreten und das schulische Umfeld aktiv mitgestalten.

Der Elternverein setzt sich für alle Fragen rund um die schulische Ausbildung der Kinder sowie den Schulalltag ein. Er arbeitet eng mit der Schulleitung, dem Lehrpersonal und den Eltern zusammen, um die Unterrichts- und Erziehungsarbeit positiv zu unterstützen.

Darüber hinaus vertritt der Elternverein die Interessen der Elternschaft auch nach außen, etwa gegenüber Behörden oder anderen Institutionen.

Zu den konkreten Tätigkeiten zählen unter anderem:

  • die Beratung von Eltern bei schulbezogenen Fragen,

  • die Unterstützung bedürftiger Schüler:innen,

  • die Anschaffung besonderer Lehrmittel sowie

  • die Organisation von Veranstaltungen, die den Vereinszweck fördern.


Wie wird man Mitglied und wie kann man sich einbringen?

Die Mitgliedschaft im Elternverein des GRG 15 ist freiwillig und steht allen Erziehungsberechtigten von Schüler:innen unserer Schule offen. Der Beitritt erfolgt durch Zahlung des in der jeweiligen ordentlichen Hauptversammlung festgelegten Mitgliedsbeitrags. Dieser ist einmal pro Familie und Schuljahr zu entrichten – unabhängig davon, wie viele Kinder die Schule besuchen. Falls Sie auch an anderen öffentlichen Schulen oder Schulen mit Öffentlichkeitsrecht Mitgliedsbeiträge leisten, kann der Betrag anteilig aufgeteilt werden.

Mitgliedsbeiträge und Spenden bilden die finanzielle Grundlage für unsere Arbeit. Sie ermöglichen unter anderem die Bereitstellung eines Kopierers für Schüler:innen, die Anschaffung zusätzlicher Unterrichtsbehelfe sowie die finanzielle Unterstützung einkommensschwächerer Familien, insbesondere bei der Teilnahme an Schulveranstaltungen.

Als Mitglied haben Sie – auch ohne offizielle Funktion – das Recht auf Information, Mitbestimmung und Mitsprache, zum Beispiel bei der Hauptversammlung des Elternvereins. Wenn Sie sich darüber hinaus engagieren möchten, können Sie sich in den Vorstand oder in den Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) wählen lassen.

Wir ermutigen alle Eltern, sich als Klassen-Elternvertreter:in (KEV) in der Klasse ihres Kindes zur Verfügung zu stellen. Die KEVs aller Klassen bilden gemeinsam den Elternausschuss. Gewählt werden die KEVs im Rahmen eines Klassenelternabends – in der ersten Klasse verpflichtend, ab der zweiten Klasse, wenn ein Drittel der Eltern dies wünscht. KEVs vertreten die Interessen der Eltern gegenüber Lehrpersonen und Schulleitung, geben Informationen aus dem Elternverein und dem SGA weiter und tragen zur positiven Gestaltung des Klassenklimas bei.

Alle Tätigkeiten des Elternvereins erfolgen ehrenamtlich und unentgeltlich und werden ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden ermöglicht. Wir sind ein eingetragener Verein (ZVR-Zahl: 760032787). Bei Interesse senden wir Ihnen gerne unsere Statuten per E-Mail zu.

Mitgliedsbeitrag
Für das Schuljahr 2024/25 beträgt der Mitgliedsbeitrag einmalig 20 Euro pro Familie und Schuljahr.

Bankverbindung
Erste Bank
IBAN: AT33 2011 1824 3033 6700


VORSTAND 

  • Obmann: Mag. Dr. Johannes Peterseil
  • Obmann-Stv:in: Mag. Dr. Emma Husar-Memmer
  • Kassier: Gerhard Byrne
  • Kassier-Stv:in:  DI Dr. Astrid Schmidt-Kloiber
  • Schriftführer: DI Dr. Michael Stöger-Pollach
  • Schriftführer-Stv:in: Mag. Barbara Blasche-Hadek

KONTAKT 

Elternverein des GRG 15, auf der Schmelz 4

E-Mail: elternverein@schmelz.at


FÖRDERUNGEN 

Der Elternverein unterstützt Schüler:innen des GRG 15 bei finanzieller Bedürftigkeit, um allen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an schulbezogenen Veranstaltungen zu ermöglichen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Förderung durch den Elternverein ist eine bestehende Mitgliedschaft. Der/die Antragsteller:in muss Mitglied des Elternvereins sein.

Bitte informieren Sie sich vor Antragstellung auch bei der Bildungsdirektion Wien, ob und in welchem Ausmaß Sie Anspruch auf zusätzliche öffentliche Förderungen haben.

Einen Online-Rechner zur Berechnung der möglichen Unterstützung durch die Bildungsdirektion Wien finden Sie hier

Mehrsprachige Online-Ratgeber, Informationen zur Unterstützung bei Schulveranstaltungen sowie die entsprechenden Antragsformulare stehen ebenfalls online zur Verfügung:

  • Mehrsprachige Ratgeber & Formulare der Bildungsdirektion Wien: hier 

  • Antragsformulare für Schulveranstaltungen (Bildungsdirektion Wien): hier

  • Förderung von Sportwochen: hier

Darüber hinaus gibt es am GRG 15 den Sozialfonds „Schmelz hilft“, der betroffene Familien gezielt unterstützt. Informationen zum Unterstützungsangebot finden Sie hier.

Antragsformulare* des Elternvereins Auf der Schmelz: 

Antrag auf Unterstützung/Eltern EV Antrag/Lehrperson

 

*Alle Formulare sind auch im Schulsekretariat erhältlich!