Vorstandsmitglieder des Elternvereins im Schuljahr 2024/25

Kontakt: elternverein@schmelz.at
Johannes Peterseil
Gerhard Byrne
Michael Stöger-Pollach

Kontonummer des Elternvereins:
AT332011182430336700
Erste Bank

Elternvereinsbeitrag beträgt € 20,-

Was tut der Elternverein?

Die Einrichtung eines Elternvereins in einer Schule dient zur Bewusstmachung und zur Durchsetzung von Anliegen und Forderungen, die alle Eltern betreffen. Elternvereine sind also die „Interessenvertretungen der Eltern“ an der Schule.
Die Aufgaben des Elternvereins beinhalten z. B. die Unterstützung bei der Anschaffung besonderer Lehrmittel, die Beratung der Eltern bei Fragen, die das Schulgeschehen betreffen, Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler oder die Durchführung von Veranstaltungen, die den Vereinszweck fördern.
Die Bildung von Elternvereinen richtet sich nach dem Vereinsgesetz. Weder das Bundesministerium für Unterricht noch der Wiener Stadtschulrat sind für interne Belange der Elternvereine zuständig. Es gibt auch keine schulbehördliche Zulassung. Die Schulleiter haben aber die Errichtung und die Tätigkeit von Elternvereinen zu fördern (§ 63 Abs. 1 Schulunterrichtsgesetz – SCHUG).

Welche Aufgaben hat der Elternverein?

Die Aufgaben und Ziele der Elternvereine sind nach Schulart und Rechtsträgerschaft der betreffenden Schule verschieden. Grundsätzlich kann man zwei Hauptaufgaben der Elternvereine unterscheiden:

  1. Wahrung der Interessen der Eltern betreffend die schulische Ausbildung der Kinder und aller mit dem Schulbesuch in Zusammenhang stehenden Fragen innerhalb der Schule
    Enge Zusammenarbeit mit Eltern, Schulleitern und Lehrern, um die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule positiv zu beeinflussen.
  2. Wahrung der Eltern- und Schulinteressen nach außen, z.B. gegenüber Behörden und anderen Institutionen.

Im Einzelnen beinhalten die Aufgaben z. B. die Unterstützung bei der Anschaffung besonderer Lehrmittel, die Beratung der Eltern bei Fragen, die das Schulgeschehen betreffen, Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler oder die Durchführung von Veranstaltungen, die den Vereinszweck fördern.

Wie wird man Mitglied?

Wie in jedem Verein ist die Mitgliedschaft im Elternverein freiwillig. Mitglieder des Elternvereins GRG15 können alle Erziehungsberechtigten von Schüler/innen des GRG 15 sein. Der Beitritt erfolgt grundsätzlich durch Zahlung des in der jeweiligen ordentlichen Hauptversammlung festgelegten Mitgliedsbeitrages.
Mitglieder des Elternvereines sind die Eltern und nicht die Kinder, daher ist der Beitrag auch bei mehreren Kindern nur einmal zu bezahlen. Wenn Sie Mitgliedsbeiträge auch an Elternvereine an anderen öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schulen zu leisten haben, entrichten Sie den Mitgliedsbeitrag jeweils anteilig, wobei der Anteil durch die Zahl dieser Schulen bestimmt wird. Die Mitgliedsbeiträge und die Spenden sind die wesentliche Stütze unserer Vereinstätigkeit. Denn nur eine hohe Mitgliederanzahl erlaubt es dem Elternverein viele Mittel zum Wohle unserer Kinder einzusetzen. Ohne Ihre Beiträge hätten wir keinen Kopierer für die Schüler, keine zusätzlichen Unterrichtsbehelfe und auch keine finanzielle Unterstützungen von sozial schwächeren Schülern und SchülerInnen, denen so die Teilnahme an Schulveranstaltungen ermöglicht werden kann.
Als Mitglied haben Sie das Recht auf Information, das Recht auf Mitbestimmung und Mitsprache (z. B. bei der Hauptversammlung des Elternvereins). Sie können sich auch für eine Funktion im Vorstand oder als Vertreter der Eltern in den Schulgemeinschaftsausschuss wählen lassen.