Information zur Mittagsaufsicht:

Unsere Hausordnung legt fest, dass alle Schüler:innen,  die nicht in der Nachmittagsbetreuung angemeldet sind, nach dem Vormittagsunterricht die Schule verlassen müssen. Für Schüler:innen, die aufgrund der Entfernung zwischen Schule und ihrem Wohnort in der Zeit zwischen dem stundenplanmäßigen Vor- und Nachmittagsunterricht nicht nach Hause fahren können, gibt es die Möglichkeit eine „Mittagsüberbrückung“ in Anspruch zu nehmen.

 

Eine Anmeldung zur Mittagsüberbrückung ist möglich:

1.   wenn die Zeit zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht  maximal 2 Stunden beträgt.

2.   wenn sich mindestens 5 Schüler*innen für diese Stunden zur Mittagsaufsicht anmelden.

Eine Anmeldung zur Mittagsaufsicht ist NICHT möglich:

1.  bei mehr als 2 Stunden Pause zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht

2.  für alle Wochentage, an denen Ihr Kind keinen Nachmittagsunterricht hat.

Die Mittagsaufsicht kann an 2 Tagen pro Woche für jeweils 2 Stunden in Anspruch genommen werden.

Die Mittagsbeaufsichtigung  erfolgt durch Lehrer*innen und ist für Eltern kostenlos.

Die Mittagsüberbrückung beginnt am Montag der 4. Schulwoche.

 

Ablauf der Mittagsüberbrückung:

Alle Schüler:innen treffen sich an dem Tag, an dem sie sich für die Mittagsüberbrückung angemeldet haben, vor dem Raum 8.

Sollte Ihr Kind, obwohl es im Vormittagsunterricht anwesend war, aus diversen Gründen einmal nicht an der Mittagsüberbrückung teilnehmen, dann ist unbedingt zu Beginn der Mittagsüberbrückungsstunde eine schriftliche und vom Erziehungsberechtigten unterschriebene Abwesenheitsmeldung dem Mittagsüberbrückungslehrkraft beim Treffpunkt (Raum 8) zu geben.

 

Die Anmeldeformulare werden am Mittwoch (2. Schulwoche) an die Schüler:innen verteilt und sind bis Montag (3. Schulwoche) beim Klassenvorstand  oder in der Administration abzugeben.

Anmeldungen, nach der Anmeldefrist einlangen, können nur berücksichtigt werden, wenn es zu dem gewünschten Zeitpunkt eine Mittagsüberbrückungsgruppe vorhanden und in dieser noch Platz ist.