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Wichtige Information der Direktion: Testungen/Impfaktion

Liebe Eltern,

Liebe Erziehungsberechtigte,

 

Ich hoffe, dass das neue Schuljahr für Ihre Tochter/Ihren Sohn gut begonnen hat, auch wenn uns die Covid-Tests alle ganz ordentlich beschäftigen. Die wichtigsten Informationen im Überblick:

  1. Testungen:

Ab nächster Woche gibt es wieder einen fixen Testplan mit 3 Testungen pro Woche, der von allen aus organisatorischen Gründen einzuhalten ist:

Montag:

  • Alle SchülerInnen werden mit Antigentest (Nasenbohrtest) getestet – gilt für Mo + Di
  • Ausgabe von 2 PCR-Testpackungen – für Di + Do

 Dienstag:

  • Alle SchülerInnen machen in der früh zu Hause einen PCR-Test
  • Abgabe der PCR-Tests in der Schule in die Boxen bis 8:30 oder Einwurf bei Bipa, Penny,…

Mittwoch:

  • Kontrolle der PCR-Testergebnisse von Dienstag – gelten Mi + Do
  • oder SchülerInnen bringen gültigesTestergebnis mit (Kontrolle 1. Std.)

 Donnerstag:

  • Alle SchülerInnen machen in der früh zu Hause einen PCR-Test
  • Abgabe der PCR-Tests in der Schule in die Boxen bis 8:30 oder Einwurf bei Bipa, Penny,…

 Freitag:

  • Kontrolle der PCR-Testergebnisse von Donnerstag, diese gelten Do + Fr
  • oder SchülerInnen bringen gültiges Testergebnis mit (Kontrolle 1. Std.)

Damit das Gurgeltestergebnis (PCR-Test) für die Schule sichtbar wird, ist es nötig, dass während der Testung mitgefilmt wird. Sonst gilt der Test nicht als zertifizierter Test, sondern nur als „private“ Mitteilung. Die beschriebenen Maßnahmen gelten für alle bis zum Ende der Sicherheitsphase. Danach ist dieser Vorgang nur für nicht geimpfte Schüler*innen nötig. Testkits können auch in BIPA-Filialen mitgenommen werden (Ersatzkits) . QR-Codes für den leichteren Einstieg auf die Testseite erhalten die SchülerInnen über Ihren Klassenvostand am Montag.

Änderungen Turnbefreiungen:

im Anhang finden Sie auch ein Schreiben (Teilnahmerichtlinien für den Unterricht in Bewegung und Sport) bezügl. Änderungen von Turnbefreiungen. Diese sind hin künftig mittels Antrag an die Direktion zu stellen.

Auszug: „Die bisher gelebte Praxis, dass Erziehungsberechtigte „Entschuldigungen“ für den Unterricht aus Bewegung und Sport auf Grund von Indisponiertheit (Verkühlungen, Verletzungen, …) ausstellen, haben keine rechtliche Grundlage und sind daher unzulässig und nicht zu akzeptieren. Schülerinnen und Schüler haben immer (auch nachmittags) im Unterricht anwesend zu sein, sofern nicht ein gesetzeskonformer Grund eine Abwesenheit rechtfertigt.“

 

Ich ersuche um Verständnis, dass kurzfristige Änderungen in den Abläufen jederzeit möglich sind und diese Ihnen auch oft sehr kurzfristig mitgeteilt werden können.

 

Mit lieben Grüßen

Mag. Erika Thurnher
(Direktorin)                                                                                                                              Wien, 11.11.2021