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Schulbetrieb ab Montag, 22.11.2021

Liebe Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

die Bundesregierung hat heute u. a. einen bundesweiten Lockdown für die kommenden Wochen – geltend ab Montag, 22. November, verlautbart. Auch im Schulbetrieb werden wir die Maßnahmen für einen sicheren Schulbetrieb intensivieren – ABER: Die Schulen bleiben geöffnet.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick: 

  • Der Stundenplan bleibt aufrecht.
  • Für Eltern und Erziehungsberechtigte wird die Möglichkeit geschaffen, ihre Kinder ohne Attest zu Hause zu lassen. Eine Entschuldigung der Eltern reicht aus (in diesem Sonderfall der Pandemie gilt die Eigenberechtigung nicht), es ist kein ärztliches Attest erforderlich.
    Das Fernbleiben kann nur tageweise erfolgen, ein stundenweises Fernbleiben ist nicht möglich!
  • Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Wunsches der Eltern der Schule fernbleiben, können sich über die Stoffgebiete in Webuntis bzw. in Google Classroom (wenn aktiv) informieren. Es findet kein flächendeckendes Distance Learning statt, da der Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet.
    Jene Schüler/innen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, sind für die Erarbeitung der Lern- und Unterrichtsinhalte grundsätzlich selbst verantwortlich.
  • Schularbeiten und Tests sollten während des Lockdowns vermieden werden. Die für Montag geplanten Schularbeiten finden statt. Alles Weitere hängt von der Anzahl der im Unterricht anwesenden SchülerInnen statt.

Regelungen MNS/FFP-2-Masken für Schülerinnen und Schüler/Lehrer/innen/Verwaltungs-personal

  • Maskenpflicht in allen Schulstufen im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen.
  • Sekundarstufe 1: zumindest MNS
  • Sekundarstufe 2 (inkl. PTS): FFP2-Maske
  • Entsprechende Maskenpausen sind für alle Schülerinnen und Schüler einzuplanen.

Für das Lehr- und Verwaltungspersonal gilt FFP2-Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen.

Die Testung aller ungeimpften und geimpften Schüler und Schülerinnen bleibt aufrecht. Schüler und Schülerinnen, die am Unterricht teilnehmen sind verpflichtet, die Tests zu absolvieren!

Montag: Antigentest

Dienstag und Donnerstag: PCR-Tests

Ausnahme: In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium gelten einheitliche Quarantäneregeln: Sobald ein Indexfall in der Klasse auftritt, hat die Schulleitung für die Klasse an den folgenden 5 Schultagen zusätzlich, an Tagen an denen keine Tests stattfinden würde (Mittwoch und Freitag) einen von der Schule zur Verfügung gestellten Antigentest anzuordnen.

Das LehrerInnenteam der Schmelz wird weiterhin den Unterricht – auch in dieser schwierigen Phase – mit viel Engagement weiterführen. Nach dem Motto: man macht es ordentlich oder man macht es nicht!

Bitte helfen auch Sie am guten Gelingen mit!

Stand: 19.November 2021, 13:45, Änderungen vorbehalten.

 

Ich wünsche Ihnen beste Gesundheit!

Mit lieben Grüßen

Mag. Erika Thurnher

Direktorin, GRG 15, Schmelz                                                                        Wien, 20.11.2021

 

Erlass des BMBWF: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/sichereschule.html