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Exkursion zum Landesgericht für Strafsachen Wien der 4Brg

In der zweiten Verhandlung waren zwei Flüchtlinge aus Nigeria angeklagt, weil sie Drogen in der Öffentlichkeit verkauft haben.
Da die Angeklagten noch unter 21 Jahren und geständig waren, fiel die Strafe noch recht gering aus. Der Richter verurteilte die jüngeren Angeklagten zu einigen Monaten bedingter Haftstrafe mit einer Probezeit von jeweils 3 Jahren. Das bedeutet, dass sie nicht ins Gefängnis müssen, solange sie sich in diesen 3 Jahren nichts zu Schulden kommen lassen. Einer der beiden Flüchtlinge war bereits älter als 21 Jahre und wurde daher zusätzlich zu einigen Monaten unbedingter Haftstrafe verurteilt – er wurde im Anschluss von zwei Polizisten direkt ins Gefängnis gebracht.
Nach den Verhandlungen durften wir dem Richter noch Fragen stellen. Es war spannend und interessant zu sehen, dass nachdem wir die Aussagen von den Angeklagten und den Zeugen gehört haben, die Wahrheit anscheinend immer irgendwo in der Mitte liegt.

Klassenvorstand der 4B